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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen hood house GmbH

GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF BUSINESS FOR THE ACCOMMODATION AGREEMENT (as of Feb 2021)

1. GELTUNGSBEREICH

1.1
Diese Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern/ Apartments zur Beherbergung („Beherbergungsverträge“) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des hood house („Beherbergungsbetrieb“)

1.2
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und sind schriftlich seitens des Beherbergungsbetriebs zu genehmigen, auch wenn in den AGB des Gastes oder
Bestellers enthalten (diesen wird an dieser Stelle bereits ausdrücklich widersprochen).

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG DES BESTELLERS, UNTER- UND WEITERVERMIETUNG

2.1
Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotelaufnahme-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag. Hierbei ist es unerheblich, wie der Vertrag zustande gekommen ist (unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln wie Briefe, Telefaxe, Telefonate, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS), Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) oder bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Gastes oder Bestellers und eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes).

2.2
Angebote des Beherbergungsbetriebes sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Falls eine Buchungsbestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, kommt der Beherbergungsvertrag durch die Bereitstellung des Zimmers/ Apartments zustande.

2.3
Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt („Besteller“), haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt.

2.4
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleich gültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

2.5
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer/ Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist. Gleiches gilt für die Belegung der Apartments mit mehr als der gebuchten Personenzahl. In diesem Fall ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu verlangen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, SICHERHEITSLEISTUNG, AUFRECHNUNG, MINDERUNG, ZURÜCKBEHALTUNGS-RECHT

3.1
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmers/ Apartments bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer-/ Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.

3.3
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein und verstehen sich zuzüglich die Kultur- und Tourismustaxe. Die Kultur- und Tourismustaxe (KTT) gilt seit dem 1. Januar 2023 in Hamburg auch für Geschäftsreisende. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.

3.4
Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/ Apartments, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

3.5
Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Falle einer Vereinbarung, dass die Zahlung durch einen Dritten geleistet wird,
ist die Rechnung unverzüglich nach Erhalt zu begleichen, jedoch ist der betroffene Gast persönlich für die Zahlung haftbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 9%Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3.6
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, vor Ankunft des Gastes die aus dem Vertrag resultierenden Zahlungsansprüche auf der seitens des Gastes oder Bestellers angegebene Kreditkarte ganz oder teilweise zu reservieren; zu einer Abbuchung des Betrages kommt es hierdurch nicht.

3.7
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das Recht des Gastes, überzahlte Beträge einzuklagen, bleibt davon unberührt.

3.8
Für den Fall, dass die Überweisung eines Geldbetrages durch den Gast aus dem Ausland an den Beherbergungsbetrieb erfolgt, trägt der Gast die durch die Auslandsüberweisung entstehende Kosten.

4. RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES (NO SHOW)

4.1
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Beherbergungsbetrieb der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.

4.2
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Beherbergungsbetrieb einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält der Beherbergungsbetrieb den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Beherbergungsbetrieb hat die Einnahmen aus anderweitiger mietweiser Überlassung der Zimmer/ Apartments sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, steht es dem Beherbergungsbetrieb frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Gast bzw. Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.3
Für Reservierungen bis 9 Übernachtungen pro Zimmer/ Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 15 Uhr des Vortages der vereinbarten Inanspruchnahme der gebuchten Zimmer/ Apartments und/oder Leistungen („Anreise“) möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder wenn die gebuchten Apartments und/oder Leistungen ohne vorherige Stornierung nicht in Anspruch genommen werden („Nichtanreise“) reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes bzw. Bestellers auf 90% der ersten Nacht. Für Reservierungen von 10-30 Übernachtungen pro Zimmer/ Apartment ist eine kostenfreie
Stornierung bis 6 Tage vor der vereinbarten Inanspruchnahme der gebuchten Zimmer/ Apartments und/oder Leistungen möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder Nichtanreise reduziert sich die
Zahlungsverpflichtung des Gastes bzw. Bestellers auf die ersten 8 Nächte. Für Reservierungen ab 31 Übernachtungen pro Zimmer/ Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 10 Tage vor Anreise der vereinbarten Inanspruchnahme der gebuchten Zimmer/ Apartments und/oder Leistungen möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder Nichtanreise reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes bzw. Bestellers auf die ersten 14 Nächte.

Übernachtungsumfang | Mitteilungsfrist jeweils bis spätestens 15 Uhr | Im Falle der Nichteinhaltung der Mitteilungsfrist

1-9 Übernachtungen | Bis 1 Tag vor Anreise | 90% des gebuchten Preises der 1. Nacht

10-30 Übernachtungen | Bis 6 Tage vor Anreise | 100% des gebuchten Preises der ersten 8 Nächte

Ab 31 Übernachtungen | Bis 10 Tage vor Anreise | 100% des gebuchten Preises der ersten 14 Nächte

Für Reservierungen bis 9 Übernachtungen pro Zimmer/ Apartment ist eine Verkürzung der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer bis 1 Tag vor Abreise kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Verkürzungen der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes bzw. Bestellers auf 90% der letzten Nacht. Für Reservierungen von 10-30 Übernachtungen pro Zimmer/ Apartment ist eine Verkürzung der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer bis 8 Tage vor Abreise kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Verkürzungen der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes bzw. Bestellers auf die letzten 8 Nächte. Für Reservierungen von 31 Übernachtungen pro Zimmer/ Apartment ist eine Verkürzung der
vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer bis 14 Tage vor Abreise kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Verkürzungen der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes bzw. Bestellers auf die letzten 14 Nächte.

Übernachtungsumfang | Mitteilungsfrist bis jeweils spätestens 11 Uhr | Im Falle der Nichteinhaltung der Mitteilungsfrist

1-9 Übernachtungen | Bis 1 Tag vor Abreise | 90% des gebuchten Preises der letzten Nacht

10-30 Übernachtungen | Bis 8 Tage vor Abreise | 100% des gebuchten Preises der letzten 8 Nächte

Ab 31 Übernachtungen | Bis 14 Tage vor Abreise | 100% des gebuchten Preises der letzten 14 Nächte

5. RÜCKTRITT/AUSSERORDENTLICHE FRISTLOSE KÜNDIGUNG DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES

5.1

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3
Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn

  • höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages hindern wie zum Beispiel staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, etwa eine Freigabe der Zimmer / Apartments aufgrund behördlicher Anordnung nicht möglich ist.

Der Beherbergungsbetrieb ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn

  • Zimmer/ Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen,z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden,
  • der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist,
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2.5 vorliegt.

5.4
Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5
Rücktritt und Kündigung bedürfen der Textform. Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. ZIMMER-/ APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE, VERLUST SCHLÜSSELKARTE, ÜBERMÄßIGE VERSCHMUTZUNG, SCHÄDEN, HAUSTIERE, RAUCHVERBOT

6.1
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/ Apartments oder generelle Ausstattungsmerkmale der Zimmer/ Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2
Gebuchte Zimmer/ Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bei Anreise ist der Gast verpflichtet den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.

6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/ Apartments dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm
dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 16:00 Uhr 50% des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100%. Dem Gast bzw. Besteller
steht es frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.4
Wird eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 40,00 Euro berechnet.

6.5
Liegt der Verschmutzungsgrad eines geräumten Zimmers/ Apartments über dem allgemein als normal zu bezeichnenden Maß, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, eine entsprechende Reinigungspauschale als Extrakosten abzurechnen. Der Gast haftet für die durch ihn, seine Begleiter, seinen Besuch oder Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB verursachten Schäden an den Beherbergungseinrichtungen und für zusätzliche Reinigungskosten, die durch Nichteinhaltung der Nichtraucherbestimmungen entstehen.

6.6
Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Beherbergungsvertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit dem Beherbergungsbetrieb möglich. Ein Anspruch auf eine Vertragsverlängerung besteht grundsätzlich nicht.

6.7
Während des Aufenthalts entstandene Schäden im Beherbergungsbetrieb sind vom Gast unverzüglich anzuzeigen. Seitens des Beherbergungsbetriebs wird eine Schadensmeldung erstellt. Wenn Schäden nach der Abreise des Gastes im Zimmer/ Apartment festgestellt werden, die dieser versäumt hat zu melden, behält sich der Beherbergungsbetrieb vor, die angegebene Kreditkarte mit einer Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu belasten.

6.8
Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Beherbergungsbetriebes und gegen Berechnung mitgebracht werden.

6.9
Das Rauchen in den gebuchten Zimmern/ Apartments bzw. Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebs ist grundsätzlich nicht gestattet. Verstößt der Gast gegen das Rauchverbot, ist er dem Beherbergungsbetrieb zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 Euro wird in jedem Fall des Verstoßes gegen das Rauchverbot fällig.

7. HAFTUNG DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES, AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG

7.1
Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz gleich welcher Art (vertraglich oder gesetzlich) sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, ausgeschlossen: Der Beherbergungsbetrieb haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der vorstehenden Regelung umfasst sind und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Beherbergungsbetriebes, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Beherbergungsbetrieb nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf (Kardinal- bzw. Kernpflichten), zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren
vertragstypischen Schaden begrenzt. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter dieser Ziffer 7 gelten jedoch auch für die Haftung seitens des Beherbergungsbetriebes für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes.

7.2
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Gast verpflichtet sich, dass ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.3
Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, gegenüber dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Ansprüche des Gastes sind innerhalb von einem Monat nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gast Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Schadenersatzansprüche des Gastes wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung seitens des Beherbergungsbetriebes gem. Ziffer 7.1 sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung der Ansprüche durch den Beherbergungsbetrieb oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden.

7.4
Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer
gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Der Gast ist verpflichtet, wenn er und seine etwaigen Begleiter das Zimmer/ Apartment verlassen wollen, Geld, Wertpapiere
und sonstige Kostbarkeiten sowie Laptops, Tablets, Smartphones und sonstige Wertgegenstände mit einem Wert von bis zu 600,00 Euro, die er beim Verlassen des Zimmers/ Apartments nicht
mitzunehmen beabsichtigt, in dem Zimmer-/ Apartmentsafe zu verschließen oder die vorgenannten Sachen, falls sie einen Wert von mehr als 600,00 Euro haben oder sich für das Einlegen in den
Zimmer-/ Apartmentsafe nicht eignen, beim Verlassen des Zimmers/ Apartments nicht in dem Zimmer/ Apartment zurückzulassen, sondern mitzunehmen und bei der Rezeption der Beherbergungsbetriebes für die Dauer seiner Abwesenheit zu hinterlegen. Erfüllt der Gast diese Verpflichtung nicht, so kann er bei einem Verlust der vorgenannten Sachen nicht einwenden, dass der Verlust nicht von ihm allein verursacht worden sei.

7.5
Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Beschädigung oder Verlust ist die Haftung beschränkt bis zum Hundertfachen des
Zimmer-/ Apartmentpreises pro Tag, höchstens jedoch 3.500,00 Euro. Für Geld, Kostbarkeiten und Wertgegenstände tritt an die Stelle von 3.500,00 Euro der Betrag von 800,00 Euro. Gegenstände oder
Materialien, die vom Gast in allgemein zugänglichen Räumen des Beherbergungsbetriebes, auch in technischen Einrichtungen und Veranstaltungsräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als
eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebes in Obhut genommen werden. In den Zimmern/ Apartments gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag
berechtigte Gast eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung des Beherbergungsbetriebs ausgeschlossen.

7.6
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 S. 1 BGB).
Dies gilt nicht, wenn die Sachen vom Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Beherbergungsbetrieb oder seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verschuldet ist.

7.7
Soweit dem Gast ein Stellplatz im Beherbergungsparkhaus oder auf dem Beherbergungsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Beherbergungsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1. Eine Überwachungspflicht des Beherbergungsbetriebes besteht nicht.

7.8
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben, vorstehende Regelungen gelten entsprechend. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

7.9
Der Gast haftet für alle Schäden, die er selbst, seine Mitarbeiter oder seine Besucher im Beherbergungsbetrieb oder am Inventar schuldhaft verursacht hat.

7.10
Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes gegen Entgelt nachgesandt. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung
von 6 Monaten. Nach diesem Zeitraum werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

7.11
Soweit der Beherbergungsbetrieb für den Gast Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Beherbergungsbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

7.12
Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und sonstigen
Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen.

8. HAFTUNG DES GASTES

Der Gast ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Unbeschadet weiterer Ansprüche haftet der Gast insbesondere für

  • die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen;
  • Schäden, die durch überlaufende Badewannen oder Spülbecken entstehen;
  • Schäden, die durch das Auslösen des Brandmelders verursacht werden, insbesondere durch unbeaufsichtigt gelassene Herde, Toaster, Mikrowellen etc., durch Zurücklassen von Töpfen, Pfannen, Wasserkochern etc. auf angeschalteten Herdplatten, durch unerlaubtes Rauchen, offenes Feuer, Räucherstäbchen, Kerzen, Rauchrituale etc., durch Bügeln auf dem Teppich oder durch unbeaufsichtigte Kinder oder Haustiere.

Die vorstehende Aufzählung dient der Klarstellung und ist nicht abschließend. Darüberhinausgehende Ansprüche des Beherbergungsbetriebes können bestehen.

9. VIDEOÜBERWACHUNG

Einzelne Bereiche unseres Hauses sind videoüberwacht und entsprechend gekennzeichnet. Der Gast hat stets die Möglichkeit, Informationen über die Art und den Umfang und die Dauer der Speicherung der Videoaufnahmen und zu welchen Zwecken diese angefertigt sind, auf Anfrage bei der Rezeption oder bei der Leitung des Hauses zu erfahren.

10. EU-Verbraucherschlichtungsstelle

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Beherbergungsbetrieb darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") eingerichtet hat:
https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Der Beherbergungsbetrieb nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1
Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast oder Besteller sind unwirksam.

11.2
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

11.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4
Ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

11.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Beherbergungsvertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechend wirksamer Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in dem Beherbergungsvertrag. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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